유학비자 중 Praktikum
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작성자 coco쪽지보내기 메일보내기 자기소개 아이디로 검색 전체게시물 댓글 1건 조회 6,270회 작성일 10-02-17 22:02본문
근데 제가 이번에 6개월 프락티쿰을 하기로 했는데,
생각해 보니 90일이 넘네요.
이거 문제 되나요?
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snakid님의 댓글
snakid쪽지보내기 메일보내기 자기소개 아이디로 검색 전체게시물 작성일
여기 보면 자세하게 잘 나와있네요... 천천히 읽어보세요..<BR><BR>Praktikum
<P></P>Ausländische Studierende, die an einer deutschen Hochschule im Inland eingeschrieben sind und ein Praktikum absolvieren möchten, müssen beachten, dass
<P></P>- für Pflichtpraktika, die Bestandteil der Prüfungsordnung sind, keine Arbeitsgenehmigung erforderlich sind. Diese Praktika sind arbeitsgenehmigungsfrei, selbst wenn sie vergütet werden, da sie zum Studium gehören und von dem darauf ausgerichteten Aufenthaltszweck erfasst werden. Die regulär zur Verfügung stehenden 90 arbeitsgenehmigungsfreien Tage werden von den Pflichtpraktika nicht berührt, d.h. sie können zusätzlich und unabhängig davon in Anspruch genommen werden.
<P></P>- freiwillige Praktika, die kein fester Bestandteil des Curriculums und somit kein zum Studium zählender Ausbildungsabschnitt sind, gelten als genehmigungspflichtige Erwerbstätigkeit, auf die die Regelungen zur Ausländerbeschäftigung anzuwenden sind.<BR>Die ersten drei Monate eines freiwilligen Praktikums könnten daher auch über die arbeitsgenehmigungsfreien 90 ganzen bzw.180 halben Tage abgedeckt werden, wenn diese nicht schon für eine andere Tätigkeit verbraucht wurden. Für die weitere Zeit muss eine Arbeitsgenehmigung beantragt werden (vgl.1.2.b)).
<P></P>Auch unentgeltlich abgeleistete freiwillige Praktika unterliegen der Genehmigungspflicht.<BR>즉 학업이랑 직접적인 연관이 없는 Praktikum 을 90 일 이상 할 경우 Arbeitsgenehmigung 이 부가적으로 또 필요하네요...