독일 망명신청자가 너무 많은 독일?
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작성자 Noelie쪽지보내기 메일보내기 자기소개 아이디로 검색 전체게시물 댓글 1건 조회 6,209회 작성일 14-03-14 11:24본문
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Noelie쪽지보내기 메일보내기 자기소개 아이디로 검색 전체게시물 작성일
독일에 망명을 신청할 수 있는 자격은 대체로 특정 인종, 종교, 국적, 사회적 집단이나 정치적 단체에 속함으로서 본국에서 폭력, 감금 등의 인권침해를 겪었거나 귀향시 그럴 가능성이 거의 확실한 사람입니다. 가난, 실업, 내란, 천연재해 등으로 망명을 신청할 수는 없답니다.
Die Frage, wer asylberechtigt ist, ist in Art. 16a Grundgesetz geregelt und wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entsprechend entschieden. Um als asylberechtigt anerkannt zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die antragstellende Person muss Verfolgung erlitten haben bzw. ihr muss Gewalt oder Freiheitsentzug mit hoher Wahrscheinlichkeit im Herkunftsland bei Rückreise drohen.
Ehegatten und minderjährige Kinder von Asylberechtigten erhalten in der Regel ebenfalls Asyl (Familienasyl).
Sogenannte "Asylerhebliche Merkmale" sind zudem nach dem Wortlaut der Genfer Flüchtlingskonvention (GK) die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und politische Überzeugung (GFK-Flüchtlinge).
Allgemeine Notsituationen – wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Arbeitslosigkeit – sind damit als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen.