(5) 1Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monate zur Suche einer diesem Abschluss angemessenen Erwerbstätigkeit verlängert, sofern diese Erwerbstätigkeit nach den Bestimmungen der §§ 18, 19, 19a, 20 und 21 von einem Ausländer aufgenommen werden darf. 2Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraums zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. 3§ 9 findet keine Anwendung.
독일에서 대학졸업후 취업준비비자를 받지않고 군대를 갔습니다.
병적증명서로 18개월 비자를 받을 수 있는지 궁금합니다.
안되면 6개월짜리 비자를 주는지요?