주거 집계약관련해서 질문이 있습니다.
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작성자 이쫘식쪽지보내기 메일보내기 자기소개 아이디로 검색 전체게시물 댓글 1건 조회 1,977회 작성일 13-04-26 04:02 답변완료본문
In Ihrem Mietvertrag vom 07.01.2013, § 27 „Sonstige Vereinbarungen“ Abs. 8 ist festgehalten, dass eine
ordentliche Kündigung des Mietvertrages jeweils nur unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zum Semesterende möglich ist. Sie muss dem Vertragsteil bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugegangen sein. (Wintersemester: Vertragsende 31. März , Kündigung bis zum 3. Werktag im Januar, Sommersemester: Vertragsende 30. September, Kündigung bis zum 3. Werktag im Juli).
Somit würde Ihre Kündigung zum 30.09.2013 wirksam.
급하게 군 문제때문에 6월초에 방을 뺀다고 하니까 이렇게 보내줬는데
3은 1년안으로 나가면 150유로의 벌금이 잇다라는건 읽었는데
8번 규칙을 설명하는 저말을 이해를 못하겠어요...ㅠㅠ
ordentliche Kündigung des Mietvertrages jeweils nur unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zum Semesterende möglich ist. Sie muss dem Vertragsteil bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugegangen sein. (Wintersemester: Vertragsende 31. März , Kündigung bis zum 3. Werktag im Januar, Sommersemester: Vertragsende 30. September, Kündigung bis zum 3. Werktag im Juli).
Somit würde Ihre Kündigung zum 30.09.2013 wirksam.
급하게 군 문제때문에 6월초에 방을 뺀다고 하니까 이렇게 보내줬는데
3은 1년안으로 나가면 150유로의 벌금이 잇다라는건 읽었는데
8번 규칙을 설명하는 저말을 이해를 못하겠어요...ㅠㅠ
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Maumi님의 댓글
Maumi쪽지보내기 메일보내기 자기소개 아이디로 검색 전체게시물 작성일기숙사는 학기제라, 6월초에 방을 빼시고 싶으셔도 계약은 9월 말일에 종료된다는 얘기네요. (즉 월세는 9월분까지 모두 내셔야 된다는 얘기입니다)