법률 법인 명의로 온라인 노트북 구매 후 배송 중 분실.....
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작성자 데이지니쪽지보내기 메일보내기 자기소개 아이디로 검색 전체게시물 댓글 1건 조회 813회 작성일 24-03-10 12:49본문
저에게도 이런 황당한 일이 생길 줄은 몰랐는데.. 회사 설립 하자마자 이런 일이 생기니 너무 당혹스럽네요.
IT 프로그래밍 목적으로 UG 설립하고 업무용으로 온라인에서 맥북 프로를 구매했는데.. DHL 배송 중에 분실 되었습니다..
전자기기 위주로 판매하는 온라인 샵에서 신제품 구매했구요.
해당 온라인샵 고객센터에 연락하니 법인 거래의 경우 BGB §14에 의거하여 구매자 혹은 배송업체에게 책임이 전가된다고 하며 만약 DHL이 분실을 인정할 경우 최대 500유로까지 DHL에서 지급할것이라고 합니다..
노트북 가격은 3천유로대이고요..
신생기업이고 아직 수입이 전혀 없는 상태라 한푼의 지출도 아쉬운 시점에, 초기 투자라고 생각하고 큰 맘 먹고 구매한 노트북인데.. 이렇게 분실되고 판매자 측에서 전혀 책임을 지려 하지 않으니 너무 답답하네요..
이런 상황에서 제가 취할 수 있는 조치가 있을까요?
변호사를 선임하여 판매자에 환불을 요청한다고 했을 때 승산이 있을까요? 유사한 케이스에서 변호사 선임하신 경우가 있다면 경험 및 변호사 연락처 공유 부탁드립니다.. 최대한 지출을 아껴야 하는 상황이라 변호사 선임 자체 또한 사실 부담스러운데, 수임료는 얼마 정도 나왔는지도 혹시 공유 가능하면 부탁드릴게요..
(제가 개인적으로 찾아보니 고객센터에서 언급한 법 조항은 저희 상황과 관련이 없는것 같고 BGB §447에 관련 사항이 언급되어있습니다. BGB §14은 법인의 법률적 정의에 관한 조항이더군요. 법적 관점에서 잘못된 법 조항을 언급했음에도 고객센터에서 한 말의 효력이 있나요?)
BGB §447 및 구글번역 첨부합니다:
Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
구매자의 요청에 따라 판매자가 판매된 품목을 이행 장소가 아닌 다른 장소로 보내는 경우, 판매자가 품목을 화물운송업체, 화물 운송업체 또는 개인에게 인도하는 즉시 위험은 구매자에게 이전됩니다. 선적을 수행하도록 달리 지정된 기관이 있습니다.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html#:~:text=(1)%20Versendet%20der%20Verk%C3%A4ufer%20auf,Person%20oder%20Anstalt%20ausgeliefert%20hat
댓글목록
타츠야군님의 댓글
타츠야군쪽지보내기 메일보내기 자기소개 아이디로 검색 전체게시물 작성일
https://www.it-recht-kanzlei.de/transportschaden-versandhandel.html#abschnitt_19
위 링크의 아래 설명에 따르면 B2B의 경우, 판매자가 확실하게 운송업체에 넘겼다면 판매자의 책임은 없어 보이네요.
d) Trägt der Unternehmer auch bei Geschäften mit anderen Unternehmern das Transportrisiko (B2B)?
Nein. Wenn der Besteller kein Verbraucher ist, tritt wieder der gesetzliche „Normalfall“ ein, sodass der Käufer das Risiko einer Beschädigung o.ä. trägt, sobald die Ware z.B. dem Transportunternehmen anvertraut wurde (§ 447 BGB) .
그리고 아래 설명에 따르면 DHL과 판매자의 계약에 따라 다를 수 있는 있겠지만 판매자가 보낸 물건이 어떤 물건인지 그리고 인보이스가 있으면 해당 노트북 구매 가격만큼 DHL에서 보상해주는 것이 가능해 보입니다.
j) Ist es eigentlich rechtens, dass man als Händler vom Transportunternehmen im Falle eines verloren gegangenen oder beschädigten Pakets nur den „Nettowert“ anstatt des vereinbarten Kaufpreises erstattet bekommt?
Es kommt drauf an! Vorab zur Klarstellung: Auch wenn der Begriff „Nettowert“ v.a. im steuerlichen Bereich geläufig ist, geht es hier um den Problemkreis der Haftungsbegrenzung auf den Einkaufspreis – im Gegensatz zum regelmäßig höheren Verkaufs- bzw. Rechnungspreis.
Zunächst hängt die Antwort aber davon ab, ob der Versand versichert war oder nicht. Pauschal ist aber auch bei versichertem Versand eine solche Frage zwar nicht zu beantworten, da im Zweifelsfall nur die jeweiligen Versicherungsbedingungen Anwendung finden, jedoch sollte eine Versicherung ein Mehr an Haftung abdecken, sodass man in diesem Fall durchaus dem Transportdienstleister „auf den Zahn fühlen“ und den vollen Rechnungsbetrag ersetzt verlangen sollte.
Bei dem hier thematisierten Problemfall gilt es aber zu beachten, dass sich zwei Unternehmer gegenüberstehen, es also um ein B2B-Verhältnis geht, in welchem die Parteien nach der Rechtsordnung ein geringeres Maß an Schutzbedürftigkeit aufweisen. Deshalb kann in den oft ähnlich klingenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Transportunternehmen grundsätzlich eine solche Wertgrenze vereinbart
Bei GLS klingt dies etwa unter 9.2. der AGB so:
„Hat der Versender keine Transportversicherung abgeschlossen, haftet GLS über die Haftungsgrenze nach Ziffer 9.1 Satz 1 hinaus bis zum Wert des versendeten Gutes, in der Höhe begrenzt auf den Einkaufspreis bzw. bei gebrauchten Gütern den Zeitwert bzw. bei aus Anlass einer Versteigerung versendeten Gütern den Versteigerungspreis (…)“
Aber auch im B2B-Bereich können AGB’s unwirksam sein bzw. werden – etwa, weil beide Unternehmer sich widersprechende AGB’s verwenden, sodass wieder auf allgemeine Regeln zurückgegriffen wird. Hier kommt dann – bei nationalen Beförderungen - die Wertersatz-Regelung des § 429 HGB zum Tragen. Gemäß § 429 Abs. 3 S. 1 HGB ist zwar vorgesehen, dass sich der Wert des Gutes nach dem Marktpreis oder sonst nach dem gemeinen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit bestimmt. Allerdings enthält § 429 Abs. 3 S. 2 HGB eine für Händler günstige Vermutungsregel, die es ermöglicht den Rechnungsbetrag ersetzt zu verlangen: „Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, dass der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist.“ Theoretisch kann schließlich aber eine gesetzliche Haftungshöchstgrenze nach § 431 HGB greifen, falls nicht die AGB der Transportdienstleister ohnehin (zur Vereinfachung/Beschleunigung der Schadensabwicklung) bis zu bestimmten Summen eine pauschalierte Erstattung in Höhe des Rechnungsbetrages (abzüglich der MwSt.) vorsehen.