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음악 [re] Ruhezeit - 주택가 음악연습 해도 되나?

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구효송메일보내기 이름으로 검색 02-03-10 01:33 조회3,462

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작성일 : 1999/05/12   조회수 : 206

독일생활을 하면서 필요해 의해 법학전공자들의 도움을 받아서 모아둔 텍스트입니다. 제게는 아주 유용한 정보였습니다. 여러분께도 필요에 따라서 유용하게 쓰일 수 있을 것입니다. 번역없이 원문을 실었습니다. 정확하게 출전을 밝혀 드리지 못함을 안타깝게 생각합니다만 각 법원의 판결문 표시는 명시되어 있으니 아쉬운대로 참고하시기 바랍니다. 판결문이 법원에 따라서 차이를 보이는 수도 있습니다. 예를 들면, 함 (Hamm) 소재 고등법원의 1980, 81년 판결문에서는 음악행위 금지사항을 임대계약서에 명기하지 못하게 하고 있으나, 1988년의 뮌헨 고등법원의 판결문은 그 반대의 해석을 가능하게 합니다. 참고하시기 바랍니다.


▶ Hausmusik

Gegen eine musikalische Betaetigung in der Wohnung (auBer Rock-, Beat- und Jazzdarbietungen) ist grundsaetzlich nichts einzuwenden, solange sich die anderen Mieter nicht ueber Gehoehr belaestigt fuehlen.

다른 세입자들이 괴롭다고 느끼지 않는 한, 원칙적으로 주택에서 음악활동에 이의를 제기할 수 없다.(록, 비트, 재즈음악제외)

Eine besondere Ruecksichtnahme auf ueberempfindliche Mitbewohner kann im allgemeinen nicht verlangt werden, denn Musikausuebung in vernunftigem Rahmen gehoert zum vertragsmaeBigen Mietgebrauch. Eine Unterlassung waere jedoch angezeigt, wenn im Haus ein Schwerkranke voellige Ruhe braucht oder ein Trauerfall eingetreten ist.

과민한 이웃에 대해 특별한 고려를 해달라는 것은 일반적으로 이루어질 수 없는 요구이다. 왜냐하면 이성적인 테두리내에서 음악연주는 세입계약 관습에도 부합되기 때문이다. 그러나 집에 중환자가 완전한 휴식이 필요하거나 애도를 요하는 경우가 발생했을 때는 중지하는 것이 적절할 것이다.

Jede Musikausuebung ist unvermeidlich mit Geraeuscheinwirkungen verbunden. Daher sollte grundsaetzlich nur bei geschlossenen Fenstern musiziert werden.

모든 음악연주는 불가피하게 소음으로 들릴 소지가 있다. 그래서 원칙적으로 단지 창문을 닫은 상태에서만 연주를 해야 한다.

Andererseits hat jeder Hausbewohner ein schutzbeduerftiges Interesse, Laermbelaestigungen der Umwelt moechlichst gering zu halten. Daher wird im Mietvertrag oder in der Hausordnung regelmaeBig eine allgemeine Ruhezeitklausel vereinbart. Sie untersagt meist zwischen 13 bis 15 Uhr und ab 22 bis 8 Uhr morgens das Spielen von Instrumenten, Gesangsdarbietungen und die Benutzung von Radio- oder Fernsehgeraeten ueber die sogenannte Zimmerlautstaerke hinaus.

다른 한편으로 모든 세입자는 자신의 주위환경의 소음을 가능한 적게 유지하는데 관심을 가지고 있다. 그래서 세입계약이나 가칙을 통해 일반적인 정숙시간규정을 합의해 넣을 수 있다. 이 음악연주금지시간은 대부분 13시에서 15시 그리고 22시에서 아침 8시까지 방밖으로 새나갈 정도의 소리로 악기연주, 노래부르기, 라디오.TV를 이용하는 것을 금지한다.

Berufmusikern und Musiklehrern darf der Vermieter grundsaetzlich die Uebungsmoeklichkeiten auch an Sonn- und Feiertagen nicht versagen. So kann beispielsweise das Geigenspiel in der Wohnung innerhalb der im Mietvertrag bestimmten Ruhezeiten nicht verboten werden. (LG Oldenburg WM 77, 172) Auch waere eine fristlose Kuendigung ungerechtfertigt, wenn der Mieter beim Musizieren die ueblichen Ruhezeiten einhaelt. (AG Raitingen WM 77, 257)

집주인은 직업음악가와 음악교사에게는 원칙적으로 일요일과 휴일에도 음악연주가능성을 금지할 수 없다. 그런 경우에 있어 예를 들어 세입계약에 규정된 정숙시간내에 바이올린을 연주하는 것을 금지할 수 없다.  세입자가 음악연주에 있어 일반적인 정숙시간을 준수한 경우 무기한의 세입계약해지는 부당하다.

Nach allgemeiner Rechtsprechung werden die Hausbewohner hinsichtlich ihres Ruhebeduerfnisses durch die Einhaltung der Ruhezeiten ausreichend geschaetzt.

일반적인 판결에 따르면 정숙시간을 준수하는 것으로 충분히 다른 세입자들이 보호된  것으로 간주된다.


▶ Aus der Rechtsprechung

Der Mieter hat unabhaengig von einer mietvertraglich vereinbarten Erlaubnis Klavier zu spielen die Ausuebung an Werktagen auf Zeiten zu beschraenken, die den konkreten Wohnverhaeltnissen im Haus Rechnung tragen. Das gilt fuer die Zeit von 17.00 bis 22.00 Uhr, waehrend der das Ausueben von Hausmusik, insbesondere des Klavierspiels, nicht laenger als 3 Stunden (ohne Pause) erlaubt ist.

Dagegen muB die Nachtruhe von 22.00 bis 7,00 Uhr streng eingehalten werden. Auch angeblich leises Klavierspiel von ruhigen Staerken hat in dieser Zeit zu unterbieten. An Wochenenden und Feiertagen ist die Mittagsruhe einzuhalten. In der uebrigen Zeit kann eine Gesamtdauer des Musizierens von 5 Stunden Dauer als noch ertragbar angesehen werden. (LG Frankfurt WM 90, 287)

Mieter in einem Mehrfamilienhaus koenen ihre Grundmiete kuerzen, wenn sie durch staendigen Laerm im Mietgebrauch erheblich gestoert werden. So darf private Hausmusik nicht in den Ruhezeiten ausgeuebt werden und nicht unnoetig ueber Zimmerlautstaerke hinausgehen.

Bei einer Beurteilung ist ein objektiver MaBstab anzulegen. Folglich braucht man auf eine besondere Geraeuschueberempfindlichkeit des konkret betroffenen Nachbar keine Ruecksicht zu nehmen. (AG Muenster WM 91, 545)

Im Mietvertrag war zwischen den Parteien ein Musizierverbot in der gemieteten Wohnung ausdruecklich vereinbart worden. Dieses Verbot bindet den Mieter wie auch seine Kinder. Zwar gehoert das haeusliche Musizieren zu den selbstverstaendlichen menschlichen AeuBerungsformen. Auch kommt dem Erlernen eines Instruments in der musischen Erziehung eines Kindes groBe Bedeutung zu. Dennoch hat bei einvernehmlichem Verbot das Klavierspiel vom Sohn des Mieters zu unterbleiben. Es geht hierbei auch um das Ruhebeduerfnis der Vermieter, die ihrerseits das Musizierverbot fuer sich und ihre Angehoerigen gleichermaBen auf sich genommen haben. (OLG Muenchen WM 88, 299)



▶ Musik in der Wohnung

Der Mieter darf in seiner Wohnung musizieren, Rundfunk und Schallplatten hoeren und fernsehen. Allerdings darf er hierdurch andere Mitbewohner nicht stoeren. Dies gilt vor allem Dingen waehrend der allgemeinen Ruhezeiten (mittags 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens).

In den Ruhezeiten muB auf jeden Fall Zimmerlautstaerke eingehalten werden. Vermieter und Mieter koennen ueber die Musikausuebung im Mietvertrag entsprechende Vereinbarungen treffen. Dem Mieter kann Musizieren in der Wohnung nicht versagt werden, weil ueberempfindliche Mitbewohner sich gestoert fuehlen (-> Laerm). Laerm und Musizieren berechtigt den Vermieter nicht zu falschen Kuendigung (AG Mainz WM 72, 141; Ratingen WM 77, 257).
Ein voelliges Verbot, im Hause zu musizieren, ist unwirksam. Das ist allenfalls per Einzelabrede zu Beginn des Mietverhaeltnisses moechlich (OLG Muenchen WM 88, 299).

Der Mieter hat einen Anspruch darauf, mindestens 2 Stunden taeglich auf seinem Instrument zu spielen. Er hat lediglich die Mittags- und Nachtruhe einzuhalten (BayObLG WM 86, 148; OLG Hamm NJW 81, 465).

Nur in Ausnahmef둳len (z.B. gemeinsames Musizieren mehrerer) darf der zeitliche Rahmen auf 1 bis 1 1/2 Stunden reduziert werden (OLG Frankfurt WM 84, 303).

Nach OLG Karlsruhe (NTW-RR 89, 1179) muB auch das Spielen auf Saxophon oder Klarinette auf 2 Stunden taeglich (sonntags 1 Stunde) beschraenkt bleiben; das Schlagzeugspielen darf sogar noch weiter eingeschraenkt werden (LG Nuerberg-Fuerth WM 92, 253).




▶ Hausmusik

Die Ausuebung von Musik beschaeftigt in nicht unerheblichem MaB die Gerichte. Was der Ausuebende oft als KunstgenuB empfindet, stellt sich fuer dessen Nachbarn als Laerm dar.

Grundsaetzlich ist das Musizieren sowohl in einer Mietwohnung als auch in einer Eigentumswohnungsanlage zulaessig. Musizieren ist eine Art der Entfaltung der Persoenlichkeit und ist deshalb vom vertragsmaeBigen Gebrauch der Mietsache gedeckt. Auch der Wohnungseigentuemer darf von seinem Sondereigentum nur so Gebrauch machen, daB anderen nicht ueber das unvermeidliche MaB hinaus ein Nachteil erwaechst (?14 Nr. 1 WEG).
Ein genereller AusschluB des Musizierens im Mietvertrag oder der Haus- und Gemeinschaftsordnung ist daher unzulaessig (OLG Hamm MDR 1981, 320).

Streitpunkt ist daher die taegliche Dauer des Musizierens, die einzuhaltenden Ruhezeiten und die Frage, wann eine - wesentliche Beeintraechtigung durch den - Laerm vorliegt.

Hierzu laeBt sich folgendes grundsaetzlich anfuehren:

1. Die anwendbaren Vorschriften der - TA-Laerm und der - VD:2058 helfen allein nicht weiter. Stoerend ist oft nicht die Lautstaerke, vielmehr die hohe Frequenz der Geraeusche, die abrupten Pausen und der stetige Neubeginn eines Uebungsstaerkes und das Fehlen einer Melodie. Im Streitfall mu?sich der Richter vor Ort begeben (OLG Frankfurt NJW 1985, 2138), maBgeblich ist das Empfinden des -Durchschnittsmenschen.

2. Fuer Musizieren in Zimmerlautstaerke gibt es keine zeitlichen Beschraenkungen (BayObLGZ 1985, 109). Dem aktiven Musizieren steht das Hoeren von Wiedergabegeraeten gleich.

3. Es ist die uebliche Mittagsruhe einzuhalten, wobei diese zeitlich variabel sein kann, etwa 12 - 14 Uhr oder 13 - 15 Uhr. Regelungen kann eine Hausordnung enthalten.

4. Es ist die Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr zu beachten.

5. Eine Gesamtzeit von taeglich 2 Stunden (OLG Hamm NJW 1981, 465) sollte nicht 웑erschritten werden.

6. Haeusliche regelmaeBige Musikproben von Berufsmusikern sind nicht orts웑lich, da diesen geeignete Proberaeume zur Verfueung stehen oder gestellt werden sollten.
7. Ein vertragsgemaeBer Gebrauch der Mietsache oder ein ruecksichtsvoller Umgang mit dem Sondereigentum gestattet nicht ein Ueben oder Musizieren von Musikergruppen.

8. Soweit technisch m쉍lich (so bei Trompete, Posaune, Horn, Klavier) koenen schalld둴pfende Vorkehrungen vom Musiker im Einzelfall verlangt werden (AG Frankfurter ZMR 61, 83).
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